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Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
Die Anmeldung ist verbindlich, auch wenn einzelne Klassen aus Platzgründen nicht eingeladen werden können, entbindet dies keinesfalls eingeladene Klassen derselben Schule. Die Plätze für Schüler: innen sind beschränkt. Der Veranstalter bestätigt die Teilnahme einzelner Klassen unmittelbar nach Eintreffen sämtlicher Rückmeldungen von den Schulen, spätestens jedoch 3 Wochen vor dem Termin. Die Teilnehmer: innen stimmen zu, dass der Veranstalter personenbezogene Daten unter Beachtung der Vorschriften der jeweils aktuellen Fassung des Datenschutzgesetzes sowie weiterer einschlägiger Datenschutzvorschriften zur Betreuung und Information von Kunden und Interessenten sowie zur Abwicklung der angebotenen Dienstleistungen erhebt, verarbeitet und nutzt. Sämtliche Teilnehmer: innen erklären sich mit der Speicherung und Verarbeitung für betriebliche Zwecke des Veranstalters einverstanden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer es ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich. Ausgenommen davon ist die Weitergabe von Daten an definierte Kooperationspartner einer konkreten Veranstaltung. Die Teilnehmer: innen stimmen zu, dass im Rahmen dieser Veranstaltung im Auftrag des Veranstalters Fotografien bzw. Filme erstellt werden dürfen. Fotografien und Videomaterialien, auf denen sie abgebildet sind, dürfen für die Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (sozialen) Medien, Publikationen, auf Webseiten und dergleichen uneingeschränkt durch den Veranstalter genutzt werden. Der Unterzeichner verpflichtet sich, von den teilnehmenden Schüler: innen bzw. deren rechtliche Vertretung derartige Zustimmungserklärungen einzuholen. Der Unterzeichner verpflichtet sich, den Veranstalter bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Unterzeichner stellt dem Veranstalter hierfür im Bedarfsfall sämtliche Unterlagen zur Verfügung. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen. Der Veranstalter ist bei der Auswahl seiner Teilnehmer: innen grundsätzlich frei. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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